
Aufgrund des hohen Reiseaufkommens und des Personalmangels in der Touristik kommt es vermehrt zu Flugverspätungen / Annullierungen. Doch was sind meine Rechte? Tripplanner klärt dich auf. Wenn dein Flug aus der EU kommend bzw. in die EU führend mehr als 2 Stunden verspätet ist, stehen dir Betreuungsleistungen bzw. ab 3 Stunden Ausgleichszahlungen zu.
Ab einer Abflugverspätung von 2 Stunden muss die Airline die Fluggäste vor Ort am Flughafen mit Snacks und Erfrischungen unentgeltlich verpflegen.
Laut EU-Fluggastrechte Verordnung stehen Passagieren bei mehr als drei Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung in der Höhe von bis zu € 600 zu. Diese Ausgleichszahlung staffelt sich nach Flugstrecke/Länge wie folgt:
Bis 1.500 km - 250 Euro Entschädigung
Ab 1.500 km bis 3.500 km - 400 Euro Entschädigung
Ab 3.500 km - 600 Euro Entschädigung
Bei verspäteten Flügen bei über 3.500 km kann eine Ausgleichszahlung um 50% gekürzt werden, wenn die Ankunftszeit nicht mehr als vier Stunden von der geplanten Ankunftszeit abweicht. Bietet die Airline im Falle einer Flugannullierung/Stornierung einen Alternativflug an, können die Ausgleichszahlungen ebenfalls um die Hälfte gekürzt werden.
ACHTUNG! Diese Regelung gilt nicht bei folgenden Ereignissen:
wenn ein Flug wegen "außergewöhnlicher Umstände" gestrichen werden muss bzw. verspätet erfolgt (z.B. Unwetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiko, in vielen Fällen bei Streik)
oder die Fluggäste mindestens zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Streichung informiert werden
oder das Flugunternehmen einen alternativen Flug für die Strecke in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat und sich dabei an gewisse Rahmenzeiten hält (erfolgt die Benachrichtigung zwischen 14 und 7 Tage vorher: Abflug max. 2 Stunden früher und Ankunft max. 4 Stunden später, erfolgt die Benachrichtigung weniger als 7 Tage vorher: Abflug max. 1 Stunde früher und Ankunft max. 2 Stunden später)
Bei der Streichung eines Fluges wegen außergewöhnlicher Umstände gibt es keine finanzielle Entschädigung, aber wahlweise:
Erstattung des Tickets
Alternativer Flug zum Zielort zum frühestmöglichen nächsten Zeitpunkt
Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt nach Wahl und nach Verfügbarkeit
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Stand: 19. September 2022
Quelle: oesterreich.gv.at