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Flugverspätung? Bis zu 600 Euro zurück!



Aufgrund des hohen Reiseaufkommens und des Personalmangels in der Touristik kommt es vermehrt zu Flugverspätungen / Annullierungen. Doch was sind meine Rechte? Tripplanner klärt dich auf. Wenn dein Flug aus der EU kommend bzw. in die EU führend mehr als 2 Stunden verspätet ist, stehen dir Betreuungsleistungen bzw. ab 3 Stunden Ausgleichszahlungen zu.

Ab einer Abflugverspätung von 2 Stunden muss die Airline die Fluggäste vor Ort am Flughafen mit Snacks und Erfrischungen unentgeltlich verpflegen.


Laut EU-Fluggastrechte Verordnung stehen Passagieren bei mehr als drei Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung in der Höhe von bis zu € 600 zu. Diese Ausgleichszahlung staffelt sich nach Flugstrecke/Länge wie folgt:


  • Bis 1.500 km - 250 Euro Entschädigung

  • Ab 1.500 km bis 3.500 km - 400 Euro Entschädigung

  • Ab 3.500 km - 600 Euro Entschädigung


Bei verspäteten Flügen bei über 3.500 km kann eine Ausgleichszahlung um 50% gekürzt werden, wenn die Ankunftszeit nicht mehr als vier Stunden von der geplanten Ankunftszeit abweicht. Bietet die Airline im Falle einer Flugannullierung/Stornierung einen Alternativflug an, können die Ausgleichszahlungen ebenfalls um die Hälfte gekürzt werden.


ACHTUNG! Diese Regelung gilt nicht bei folgenden Ereignissen:


  • wenn ein Flug wegen "außergewöhnlicher Umstände" gestrichen werden muss bzw. verspätet erfolgt (z.B. Unwetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiko, in vielen Fällen bei Streik)

  • oder die Fluggäste mindestens zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Streichung informiert werden

  • oder das Flugunternehmen einen alternativen Flug für die Strecke in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat und sich dabei an gewisse Rahmenzeiten hält (erfolgt die Benachrichtigung zwischen 14 und 7 Tage vorher: Abflug max. 2 Stunden früher und Ankunft max. 4 Stunden später, erfolgt die Benachrichtigung weniger als 7 Tage vorher: Abflug max. 1 Stunde früher und Ankunft max. 2 Stunden später)


Bei der Streichung eines Fluges wegen außergewöhnlicher Umstände gibt es keine finanzielle Entschädigung, aber wahlweise:


  • Erstattung des Tickets

  • Alternativer Flug zum Zielort zum frühestmöglichen nächsten Zeitpunkt

  • Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt nach Wahl und nach Verfügbarkeit


#flugverspätung #annullierung #stornierung #eufluggastrecht #eu


Stand: 19. September 2022

Quelle: oesterreich.gv.at

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