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Drohnen müssen in Montenegro vor Einreise registriert werden


Einsatz einer Drohne bei Sonnenuntergang

Wer eine Drohne nach Montenegro einführen möchte, muss diese bereits vor der Einreise offiziell anmelden. Der montenegrinische Zoll hat nun begonnen, nicht angemeldete Fluggeräte zu beschlagnahmen. Wie das Auswärtige Amt auf der Länderseite zu Montenegro mitteilt, können bei der Freigabe der beschlagnahmten Geräte erhebliche Strafzahlungen anfallen. Die Anmeldung muss über ein spezielles Formular erfolgen, das bei der montenegrinischen Zivilluftfahrtbehörde einzureichen ist.


Spektakuläre Drohnenbilder aus der Vogelperspektive werden für Urlauber immer beliebter. Während innerhalb der EU gemeinsame Vorschriften für Betrieb, Registrierung und Nachweis von Fähigkeiten gelten, hat Montenegro als Land außerhalb der EU seine eigenen Bestimmungen. Sowohl das Touristik-Magazin Fvw als auch das Auswärtige Amt haben aktuelle Hinweise veröffentlicht, die Reisende beachten müssen, wenn sie eine Drohne nach Montenegro einführen möchten.


Für die Einreise mit einer Drohne nach Montenegro ist eine Genehmigung der montenegrinischen Flugverkehrszulassungsbehörde erforderlich. Ohne diese Erlaubnis hat der Zoll das Recht, das Gerät zu beschlagnahmen, und es kann nur gegen eine Strafgebühr nach dem Urlaub zurückgegeben werden. Zusätzlich sollten Reisende berücksichtigen, dass in Montenegro eine spezielle Haftpflichtversicherung für Drohnen notwendig ist.


Auf der Webseite der montenegrinischen Zivilluftfahrtbehörde stehen die erforderlichen Formulare sowie zusätzliche Informationen zur Drohnenregistrierung zur Verfügung. Man sollte beachten, dass einige Anträge nur in Montenegrinisch verfügbar sein könnten. Da der offizielle Bearbeitungsvorgang bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen kann, wird Reisenden empfohlen, den Antrag frühzeitig einzureichen. So lässt sich eine mögliche Beschlagnahmung der Drohne und das Risiko hoher Strafzahlungen während des Urlaubs in Montenegro minimieren.



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